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Schulische Kommunikation über den Schulmanager bei volljährigen Schülerinnen und Schülern

Mit der Volljährigkeit sind die Schülerinnen und Schüler Hauptansprechpartner für die Schule. Dies hat insbesondere Konsequenzen für die Kommunikation über den Schulmanager. Eltern würden ab dem Datum der Volljährigkeit ihres Kindes per E-Mail keine Elternbriefe und Zahlungsaufforderungen mehr erhalten. In der Schulmanager-App wären jedoch Elternbriefe und Zahlungsaufforderungen (ohne Push-Benachrichtigung) einsehbar.

Wir halten es jedoch für sinnvoll, wenn Elternbriefe und Zahlungsaufforderungen auch bei Volljährigkeit der Schülerin bzw. des Schülers per Mail noch an die Eltern geschickt würden. Daher werden wir ab Jgst. 12 die E-Mail-Adresse, mit der der Elternaccount erstellt wurde, zusätzlich bei der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler eintragen, wodurch dies gewährleistet ist.

Die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kann dem Hinzufügen der Eltern-E-Mail-Adresse über das Sekretariat widersprechen. Auch wäre auf Antrag der Schülerin bzw. des Schülers eine vollständige Löschung des Elternaccounts möglich, wodurch die Eltern keinerlei Informationen über den Schulmanager mehr erhalten.

Hinweise zu den einzelnen Modulen: 

  • Beurlaubung und Krankmeldung: Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst mit ihrem Schüleraccount krankmelden und Beurlaubungen beantragen.
    Eltern können ihre volljährigen Kinder ebenfalls weiterhin krankmelden oder beurlauben, solange ihr Elternaccount noch besteht.
  • Elternbriefe: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern werden Elternbriefe per E-Mail ausschließlich an die E-Mail-Adresse(n) der Eltern verschickt. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern würden die Elternbriefe dagegen per E-Mail ausschließlich an die E-Mail-Adresse(n) der Schülerinnen und Schüler verschickt. Daher wird am Erasmus-Gymnasium, wie oben erwähnt, ab Jgst. 12 die E-Mail-Adresse, mit der der Elternaccount erstellt wurde, zusätzlich bei der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler eingetragen. Die Eltern erhalten somit weiterhin E-Mails auf diese E-Mail-Adresse.
    Unabhängig davon gilt: Sobald die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler oder ein Elternteil (im noch bestehenden Account), den Elternbrief öffnet oder eine Umfrage beantwortet, gilt dieser als gelesen.
  • Sprechstunden: Sowohl volljährige Schülerinnen und Schüler als auch Eltern können Sprechstundentermine buchen, sofern der Elternaccount noch besteht.
  • Zahlungen: Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern werden die Zahlungsaufforderungen per E-Mail an die bei den Schülerinnen und Schülern hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Erziehungsberechtigten bekämen diese Aufforderungen nicht mehr zugesendet. Durch den oben erwähnten Eintrag der Eltern-E-Mail-Adresse bei der Schülerin bzw. dem Schüler erhalten auch weiterhin die Eltern (zusätzlich) die Zahlungsaufforderung.
    Im Schulmanager selbst wird unabhängig davon eine offene Zahlung aber sowohl im Eltern- als auch im Schüleraccount angezeigt.

Accounts der Eltern von volljährigen Schülerinnen und Schülern
Die Accounts der Eltern von volljährigen Schülerinnen und Schülern werden nicht automatisch deaktiviert oder gelöscht. Die Eltern können sich also weiter mit allen Rechten einloggen und z. B. Elternbriefe lesen und Krankmeldungen vornehmen.

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