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Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges

Fahrschüler können bei entsprechenden Voraussetzungen (Entfernung Schule - Wohnort mindestens 3km) die Kostenfreiheit des Schulweges beantragen. Füllen Sie bitte den Erfassungsbogen online aus, wodurch die Daten direkt an die Stadt Amberg bzw. das zuständige Landratsamt übermittelt werden. Ein Ausdruck des ausgefüllten Exemplars muss zusätzlich und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung im Sekretariat abgegeben werden.
 

Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach


Erfassungsbögen

Den Erfassungsbogen für die Stadt Amberg finden Sie unter https://amberg.de/rathaus/downloads-online-formulare  -> Formulare: Downloads & Web-Formulare -> Studium, Schule und Ausbildung -> Beförderungsantrag online

Den Erfassungsbogen für den Landkreis Amberg-Sulzbach finden Sie unter https://www.kreis-as.de/Verwaltung-Politik/Serviceangebot/Formulare/ -> Schülerbeförderung -> Schulantrag und Beförderungsantrag

Verbundpass

Seit der Linienbusverkehr in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach komplett in den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) integriert wurde, ist ein VGN-Verbundpass nötig. Siehe Bestellschein unten.

Der ausgefüllte Bestellschein muss mit beigefügtem Passfoto (35 x 45 mm) mindestens eine Woche vor dem ersten Benutzungstag bei einem Verkehrsunternehmen des VGN (in Amberg: RBO Büro am Busbahnhof) abgegeben werden. Die Bestellung des Verbundpasses müssen Sie selbstständig durchführen. 

Die zugehörigen Monatswertmarken werden rechtzeitig über die Schule ausgegeben.
 

Verbundpass + Wertmarke = gültiger Fahrausweis


Der Bestellschein für den Verbundpass ist im Internet unter https://www.vgn.de/service/downloads zum Ausdrucken erhältlich. Benötigt wird der grüne "Bestellschein Ver­bund­pass Schüler und Aus­zu­bil­den­de".

Für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ist das Ausfüllen der Rückseite durch die Schule nicht nötig. Kreuzen Sie bitte unter G "Ja" an (kostenlose Wertmarken) und unter H die erste Option "Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag)".
 

Landkreis Schwandorf

Bei einem Wohnsitz im Landkreis Schwandorf ist kein VGN-Verbundpass nötig. Es genügt, den Online-Erfassungsbogen des Landkreises auszufüllen, wodurch die Daten direkt an das Landratsamt Schwandorf übermittelt werden. Ein Ausdruck des ausgefüllten Exemplars muss aber trotzdem bei der Anmeldung im Sekretariat abgegeben werden.

Den Erfassungsbogen für den Landkreis Schwandorf finden Sie unter www.landkreis-schwandorf.de -> Bürgerservice  -> Formulare -> Schülerbeförderung -> Online Erfassunsbogen für die Kostenfreiheit des Schulwegs
 

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie den Erfassungsbogen über die Website des Landkreises Schwandorf aufrufen, sollten Sie darauf achten, dass das Feld "Anmeldebogen für die weiterführende Schule" nicht angeklickt ist, da die Anmeldung über schuleigene Formulare vorgenommen wird. Bei Verwendung des direkten Links auf unserer Website ist diese Option bereits ausgeblendet.

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